- das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, um ihr Lebensumfeld selbst auszuwählen und zu gestalten.
- die gesetzliche Verankerung und die bundesweite Finanzierung des „Arbeitgebermodell“ als alternatives Hilfesystem.
- mehr Akzeptanz gegenüber behinderten Menschen und eine positive Veränderung des Images von Behinderung in der Öffentlichkeit.
- die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.
- ein Bundesteilhabegesetz, in dem ein Hilfeanspruch und Nachteilsausgleich bedarfsgerecht und ganzheitlich ohne die Anrechnung von Vermögen und Einkommen geregelt werden.