Bezirk Oberbayern erhöht Stundensätze für „Persönliche Assistenz“

Der Bezirk Oberbayern erhöht ab dem 1. September 2021 wie folgt die Stundensätze für die Vergütung der persönlichen Assistenten*innen, angestellten im Rahmen eines durch ihn finanzierten Arbeitgebermodells und berücksichtigt zum ersten Mal dabei ihre Betriebszugehörigkeit.

Laienhelfer*innen, die seit weniger als zwei Jahren bei Ihnen arbeiten Laienhelfer, die seit mehr als zwei Jahren bei Ihnen arbeiten
13,41 € 13,71 €

Stundengrenze Übergangsbereich

Stundengrenze Übergangsbereich
96,5 Std.   monatlich 94,5 Std. monatlich

Stundengrenze Minijob

Stundengrenze Minijob
33,5 Std. monatlich 32,5 Std.  monatlich
Fachkräfte, die seit weniger als zwei Jahren bei Ihnen arbeiten Fachkräfte, die seit mehr als zwei Jahre bei  Ihnen arbeiten
13,71 € 14,01 €

Stundengrenze Übergangsbereich

Stundengrenze Übergangsbereich
94,5 Std. monatlich 92,5 Std. monatlich

Stundengrenze Minijob

Stundengrenze Minijob
32,5 Stunden monatlich 32,0 Std.

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